Akkreditierung Reiseleiter beantragen

    An die Gemeinde Cefalù Assessorat für Tourismus, Sport und Unterhaltung

    Der/die Unterzeichnende geboren in am , wohnhaft in der Gemeinde von (Prov. ) PLZ Adresse: Nr. , Tel./Mobil. E-mail ,
    Reiseführer, der in der regionalen Liste der Reiseführer der Region eingetragen ist (Nummer ) mit Befähigung in der/den Sprache (n)
    ItalienischEnglischFranzösischDeutschRussischChinesischenJapanischAndere Sprache (Wenn Sie „andere Sprache“ ausgewählt haben, geben Sie bitte an, welche), senden Sie eine kurze Vorstellung und einige Fotos für die Zulassung in Ihren Verzeichnissen, um innerhalb Ihrer territorialen Grenzen als Reiseleiter tätig zu sein.

    KURZE VORSTELLUNG FOTO HOCHLADEN Zu diesem Zweck, gemäß den Artikeln 46 und 47 des DPR 445/2000, und unter eigener persönlicher Verantwortung, im Bewusstsein der strafrechtlichen Sanktionen gemäß Artikel 76 desselben DPR im Falle falscher Angaben, Urkundenfälschung oder Verwendung/Vorlage gefälschter Urkunden, die nicht der Wahrheit entsprechen,
    E R K L Ä R T
    1. dass die Ausübung des Berufs als Reiseleiter/in befugt erfolgt und eine Eintragung im entsprechenden regionalen Verzeichnis besteht; 2. dass keine rechtskräftigen Strafurteile vorliegen, die zu einem (auch vorübergehenden) Berufsverbot führen, es sei denn, es wurde eine Wiederherstellung der Berufsfähigkeit angeordnet, fünf Jahre seit der Verbüßung der Strafe sind verstrichen oder es wurde durch ein rechtskräftiges Urteil eine bedingte Aussetzung der Strafe gewährt; 3. dass die bürgerlichen und politischen Rechte ausgeübt werden können; 4. dass eine der nachstehend aufgeführten Voraussetzungen gemäß D.A. Nr. [...] erfüllt ist, die zum Recht auf Befreiung von der Prüfung zur Überprüfung der Sprachkenntnisse berechtigt (mit „X“ kennzeichnen). Nicht-italienische Muttersprachler mit einem Bildungsabschluss, der mindestens der Sekundarstufe II entspricht und im Land der Muttersprache erworben wurde;Italienische Muttersprachler mit einem Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II (oder einem gleichwertigen Abschluss), das im Land der gewählten Sprache erworben wurde;Besitz einer Bescheinigung der Stufe C1 für europäische Sprachen gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, ausgestellt von einer vom Ministerium für Bildung, Forschung und Universität zugelassenen Einrichtung, oder einer Bescheinigung über die Eignung oder Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses oder der Bescheinigung für außereuropäische Sprachen;Master-Abschluss in Fremdsprachen und Literatur oder gleichwertiger Abschluss in Bezug auf die für die Erweiterung gewählte(n) Sprache(n);Befähigungsnachweis als Dolmetscher und Übersetzer in der/den gewählten Sprache(n);Befähigungsnachweis in der gewählten Sprache als Reiseleiter. Der/die Unterzeichnende ermächtigt gemäß D.Lgs. Nr. 196 vom 30.06.2003 die Verarbeitung der in diesem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten, einschließlich deren eventueller Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Sizilien sowie auf der Internetseite des Tourismusressorts der Gemeinde Cefalù, im Rahmen der für die eingeleiteten Verfahren erforderlichen Maßnahmen und ausschließlich zum Zweck und für die Erfordernisse der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungsverfahren.